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Schulpraktische Ausbildung

Seit dem 14. März 2017 gibt es ein neues Modell für das Schulpraktikum, welches im Sinne einer Übergangsregelung aufgrund der Einführung des neuen Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung durch den Senat der AAU beschlossen und im Mitteilungsblatt in der Beilage 2 zum Mitteilungsblatt, 21. Stück, Nr. 135.2 – 2016 /2017  veröffentlicht wurde. Infolge dieser Änderung sind ab dem Wintersemester 2017/18 anstatt des Schulpraktikums die im Rahmen des neuen Bachelorstudiums angebotenen Pädagogisch-Praktischen Studien 1 und Pädagogisch-Praktischen Studien 2 (PPS 1 und PPS 2) innerhalb eines Semesters zu absolvieren. Die Konzepterstellung, Planung, Durchführung und Evaluierung der PPS erfolgt im Zentrum für PPS der Pädagogischen Hochschule Kärnten. Sie finden alle Informationen und Formulare dazu unter dem Link  http://www.ph-kaernten.ac.at/pps/sekundarstufe

Anerkennung – Schulpraktikum beim Wechsel vom Diplomstudium ins Bachelorstudium:

Die Anerkennung der Pädagogisch-Praktischen Studien (Schulpraktikum) wird mit nachstehender Äquivalenzliste geregelt. Folgende Unterlagen sind in der Koordinationsstelle Lehramtsausbildung

  • Original-Schulbesuchsbestätigungen
  • Nachweis über die positive Absolvierung der begleitenden fachdidaktischen Lehrveranstaltungen

zur Überprüfung einzureichen. Untenstehend finden Sie die entsprechende Äquivalenztabelle.