Erweiterungsstudien zur Erweiterung des Masterstudiums um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung
Curriculum § E 1
Voraussetzung für die Zulassung:
a.
- die Zulassung zu einem Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung,
- der Abschluss eines Masterstudiums für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung oder
- der Abschluss eines Diplomstudiums für das Lehramt an einer Universität sowie
b.
der Abschluss
- eines Bachelorstudiums für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung,
- eines Erweiterungsstudiums gem. § 54b Abs. 2 UG oder § 38 Abs. 2 HG oder
- eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an einer Pädagogischen Hochschule in Verbindung mit einem Erweiterungsstudium gem. § 54c UG oder § 38d HG in jenem Unterrichtsfach oder jener Spezialisierung, für das oder die die Zulassung zum Erweiterungsstudium beantragt wird.
Dieses Erweiterungsstudium hat einen Umfang von 30 ECTS. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Curriculum (Seite 319).