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Sommerschule 2023

Die Sommerschule 2023 steht in den Startlöchern!

Die Sommerschule findet von 28. August bis 8. September 2023 statt. Ab sofort rufen die Universität Klagenfurt und die Pädagogische Hochschule Kärnten gemeinsam Lehramtsstudierende zum Unterrichten auf.

Was ist die Sommerschule?

Die Sommerschule wurde im Jahr 2020 eingeführt, um pandemiebedingte Lernrückstände zu kompensieren. Im ersten Jahr richtete sich das Angebot an Kinder und Jugendliche mit Deutschförderbedarf. Mittlerweile steht die Sommerschule allen Schüler*innen im Alter von 6 bis 18 Jahren offen, die gezielte Förderung in Mathematik, Englisch oder Deutsch benötigen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Während des zweiwöchigen Programmes werden Lehrinhalte vergangener Schuljahre wiederholt oder vertieft. Der Unterricht erfolgt in Kleingruppen und ist klassen- und schulstufenübergreifend möglich. In der Sommerschule arbeiten neben Lehramtsstudierenden auch im Dienst stehende, erfahrene Lehrpersonen.

Lehrkräfte gesucht!

Gesucht werden: Lehramtsstudierende der Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik, Englisch (auch in Kombination mit der Spezialisierung „Inklusive Pädagogik“), ab dem 5 Semester in der Sekundarstufe Allgemeinbildung. Sie sind verantwortlich für die Vorbereitung, die Durchführung und Nachbereitung des Ergänzungsunterrichts.

Wer kann sich als Lehrkraft bewerben?

Bachelor-Studierende ab dem 5. Semester und Master-Studierende der Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch und Mathematik (im besten Fall auch noch mit Schwerpunkt oder Spezialisierung „Inklusive Pädagogik“) werden für die Sommerschule zugelassen. Bachelorstudierende müssen vorab zumindest die PPS 1 und die PPS 2 oder die PPS 1 und die PPS 3 absolviert haben.

ACHTUNG: 

Studierende, die ab Herbst 2023 ihren Dienst in der Schule antreten, können aufgrund der Überschneidungen mit den Induktionslehrveranstaltungen nicht an der Sommerschule teilnehmen. Dann bitte zu den Begleitlehrveranstaltungen und zur Sommerschule NICHT anmelden!

Welchen Vorteil haben Studierende, wenn sie im Rahmen der Sommerschule unterrichten?

Vorbereitung auf die Sommerschule

(c) mali maeder/ pexels.com

(c) mali maeder/ pexels.com

 

Studierende, die zum 1. Mal an der Sommerschule unterrichten, werden im Rahmen einer dreiteiligen Begleitlehrveranstaltung an der Pädagogischen Hochschule Kärnten sowie an der Universität Klagenfurt auf die Sommerschule vorbereitet.

Die Begleitlehrveranstaltung setzt sich aus 3 Teilen zusammen. Alle 3 Teile müssen absolviert werden. Die Anmeldung zur Begleitlehrveranstaltung ist automatisch die Anmeldung zu allen 3 Teilen. Die Anmeldefrist endete am 30. April 2023.

1) allgemeiner Teil mit pädagogischen Inhalten (3 Termine)

Auftaktveranstaltung am 21. Juni 2023 (15 – 18 Uhr) im Online-Format und zusätzlich 2 Blocktermine (genaue Termine siehe PH-Online).

(2) fachdidaktischer Teil je nach Unterrichtsfach

Dieser Teil besteht aus 3 Blockterminen (genaue Termine siehe PH-Online).

(3) Reflexionstreffen

Zum Abschluss der Sommerschule treffen sich alle Studierende im September 2023 zu einer Reflexion im Online-Format (genauer Termin siehe PH-Online).

ACHTUNG:  Studierende, die ab Herbst 2023 ihren Dienst in der Schule antreten, können aufgrund der Überschneidungen mit den Induktionslehrveranstaltungen nicht an der Sommerschule teilnehmen. Dann bitte zu den Begleitlehrveranstaltungen und zur Sommerschule NICHT anmelden!

Zur weiteren Vorbereitung finden Sie hier das Workbook für Studierende der Sommerschule 2023.

Verbindliche Anmeldung

(c) Mabel Amber/ pexels.com

(c) Mabel Amber/ pexels.com

ACHTUNG: 

Studierende, die ab Herbst 2023 ihren Dienst in der Schule antreten, können aufgrund der Überschneidungen mit den Induktionslehrveranstaltungen nicht an der Sommerschule teilnehmen. Dann bitte zu den Begleitlehrveranstaltungen und zur Sommerschule NICHT anmelden!

Wenn Sie das 1. Mal im Rahmen der Sommerschule mitwirken


… ist die Teilnahme an der Begleitlehrveranstaltung zur Sommerschule für Sie zwingend notwendig! Achtung: Die Anmeldefrist für die Begleitlehrveranstaltung endete am 30. April 2023.

Ohne Begleitlehrveranstaltung dürfen Studierende im Rahmen der Sommerschule nicht unterrichten.

Anfang Mai 2023 erhalten Sie per Mail einen Link zum externen Anmeldetool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), über das Sie sich für eine bestimmte Sommerschulregion (sog. „Korb“) anmelden können. Eine definitive Zuteilung zu einem bestimmten Schulstandort/zu einer bestimmten Schule aus einem sog. „Korb“ erfolgt Ende Mai 2023 durch die jeweilige Bildungsdirektion. Studierende werden von der Bildungsdirektion kontaktiert und verständigt.

Wenn Sie bereits zum wiederholten Mal im Rahmen der Sommerschule mitwirken


… gibt es kein Begleitlehrveranstaltungsangebot mehr.

Sind in den Begleitlehrveranstaltungen Kapazitäten frei, dann können Studierende ohne Anerkennungsmöglichkeit freiwillig an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Bei  Interesse an einer freiwilligen Teilnahme war eine Anmeldung zur Begleitlehrveranstaltung über die Pädagogische Hochschule Kärnten notwendig. Die Anmeldefrist endete am 30. April 2023. Die Studierenden kommen auf eine Warteliste!

Wenn kein Interesse an einer freiwilligen Teilnahme besteht, melden sich Studierende zur Sommerschule ausschließlich über ein externes Anmeldetool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) für eine bestimmte Sommerschulregion (sog. „Korb“) an. Dies ist ab Anfang Mai 2023 möglich.

Das externe Anmeldetool finden Sie unter diesem Link (ab Mai 2023).

 

WICHTIG FÜR DIE ANMELDUNG:

Bitte beachten Sie, dass Sie die Registrierung im externen Anmeldetool nur abschließen können, wenn alle erforderlichen Daten angegeben und alle notwendigen Dokumente hochgeladen sind!

Daten:

  • im Falle eines aufrechten Dienstverhältnisses: Angabe des Bundeslandes Ihrer Anstellung, Ihre Personalnummer, die Schulkennzahl der Stammschule, Bekanntgabe ob Bundes- oder Landeslehrer*in sowie persönliche Daten.
  • im Falle keines aufrechten Dienstverhältnisses: Ihre persönlichen Daten, Ihre Kontodaten zur Überweisung der Vergütung, Daten zu Ihrem Studium und Bekanntgabe ob Sie bereits in den vergangenen Jahren in der Sommerschule tätig waren (wenn ja, Angabe des Jahres, Sommerschulstandort, Bundesland und Institution an der Sie die Begleitlehrveranstaltung besucht haben erforderlich).
  • im Falle eines Dienstverhältnisses in vergangener Zeit: Ihre ehemalige Personalnummer und Angabe der Behörde, zu der das frühere Dienstverhältnis bestand.

 

Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • handunterschriebener Lebenslauf
  • Reifeprüfungszeugnis
  • Aktueller Studienerfolgsnachweis/Leistungsnachweis/Sammelzeugnis
  • Inskriptionsbestätigung
  • Kontoerklärung (Antrag auf bargeldlose Gehaltszahlung erhalten Sie bei Ihrer Bank, als „bezugsauszahlende Stelle“ ist die Bildungsdirektion des Bundeslandes anzuführen, in dem Sie in der Sommerschule tätig sein wollen)

Wie kann man den Schulstandort auswählen?

Die Studierenden können sich über das externe Anmeldetool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) ab Mai 2023 zu einem von der jeweiligen Bildungsdirektion regional definierten (sog.) „Korb“ anmelden.
Studierende können sich den Sommerschulkorb österreichweit aussuchen.

Die definitive Standortzuteilung (Zuteilung zu einer bestimmten Schule aus dem vorgegebenen „Korb“) erfolgt durch die jeweilige Bildungsdirektion, die die Studierenden über diese definitive Zuteilung noch im Mai 2023 informiert. Es gibt keine Auswahl im Tandem zu unterrichten.

Bereits im Juni 2023 finden an den Sommerschulstandorten Konferenzen mit den Schulleitungen, den teilnehmenden Lehrer*innen und den Studierenden statt.

Anerkennung und Abgeltung

Anerkennung:

Bachelorstudierende Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung:

Der Ergänzungsunterricht in der Sommerschule 2023 im Umfang von bis zu 6 ECTS-AP kann anerkannt werden:

für die freien Wahlfächer im Umfang von 5 ECTS-AP

ODER

für das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich im Umfang von 4 ECTS-AP und für das Reflexionsseminar zum schulischen/außerschulischen Praktikum im Umfang von 2 ECTS-AP (nachträgliche Anerkennung beim Wechsel ins MA-Studium)

Masterstudierende Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung:

Der Ergänzungsunterricht in der Sommerschule 2023 im Umfang von bis zu 6 ECTS-AP kann anerkannt werden:

für die freien Wahlfächer im Umfang von 5 ECTS-AP

ODER

für das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich im Umfang von 4 ECTS-AP und für das Reflexionsseminar zum schulischen/außerschulischen Praktikum im Umfang von 2 ECTS-AP

Abgeltung:

Wenn Sie an der Sommerschule mitwirken (ob zum 1. Mal oder zum wiederholten Mal), erhalten Sie eine Abgeltung in der Höhe von EUR 32,20 ((siehe § 24b. (4) RIS – Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 15.02.2023 (bka.gv.at)).

Haben Sie Fragen zur Sommerschule 2023?

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Pixabay


Kontakt:

Für die AAU:

christine.oschina@aau.at

Für die PH Kärnten:

sommerschule@ph-kaernten.ac.at

Bildungsdirektion:

sommerschule@bildung-ktn.gv.at